Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privat-, Firmen- und Vereinskunden (D)

(Fassung vom Dezember 2008)

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen

dem Kunden und dem Skiverband Schwarzwald e.V. (nachfolgend „SVS“) beim Versandhandel gelten

stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen

Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Teilnehmer

Der Skiverband Schwarzwald e.V. schließt Verträge mit Kunden ab, die

a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

sowie mit

b) juristischen Personen,

jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der

Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden"). Soweit das Angebot eines nicht

akzeptierten Teilnehmers versehentlich vom SVS angenommen wurde, ist der SVS binnen einer

angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

Nach Eingang der Bestellung wird diese an den Lieferant: Pohl Werbetechnik, Industriestraße 17,

78112 St.Georgen (nachfolgend „Lieferant“) weitergeleitet. Dieser nimmt sich dem Auftrag an und

wickelt den ganzen Auftrag ab. Hierunter fallen: Herstellung und Versand nach Angabe

4. Vertragsabschluss/Widerrufsbelehrung

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch den SVS zustande. Der Kunde

verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, nach § 151 Satz 1 BGB. Über den

Vertragsabschluss wird der Kunde durch unseren Lieferant informiert, bzw. erhält dieser eine

Bestätigung der eingegangenen Bestellung.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren

Annahme seitens des SVS zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der

Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform

(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit

Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der

Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu

richten an:

Skiverband Schwarzwald e.V.

Breisacher Str. 4

79106 Freiburg

Tel. 0761 / 27 66 00

Fax: 0761 / 27 86 53

Mail: info@skiverband-schwarzwald.com

4.3 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen

Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht

oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz

leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie

dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der

Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch

nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind

zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket

nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ab Eingang der Ware ein

schriftliches Rücknahmeverlangen an den SVS sendet. Bei der Rücksendung aus einer

Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der

Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Rücksendungen falsch

gelieferter Ware sind für den Kunden kostenfrei.

4.5 Ausschluss des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen Services des

SVS, in deren besonderen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, wie z.B.

für folgende Warengruppen:

 speziell für den Kunden angefertigte Waren

 offensichtliche Falschbestellungen

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte der SVS nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht

mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann der SVS entweder

eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag

zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird der SVS oder Vertragspartner umgehend nach einem

Rücktritt vom Vertrag durch den SVS oder den Kunden erstatten.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferung wird generell als versichertes Paket versendet. Bei unvollständiger Lieferung oder

bei Beschädigung wird der Kunde gebeten, sich innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu melden.

6.2 Die Lieferung erfolgt 3 – 5 Arbeitstage nach Auftrags- und Zahlungseingang. In Einzelfällen kann

die Auslieferung bis zu 7 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

7. Preis, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige

Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung erfolgen, ist der Lieferant zur

Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer berechtigt.

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für Verpackung und

Versand sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen.

7.3 Der SVS in Zusammenarbeit mit dem Lieferant behalten sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos

vor, den bestellten Auftrag nur gegen Vorkasse durchzuführen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wegen der Zahlungsart „ Vorkasse“ geht die Ware sofort nach Eingang der Zahlung in das Eigentum

des Käufers über. Bei einer berechtigten Rücksendung geht die Ware nach Erhalt der Rücksendung

sowie nach Rückzahlung des geleisteten Beitrages wieder in das Eigentum des Lieferanten über.

9. Gewährleistung

9.1 Der SVS gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte

Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag

vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine

Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der

Art der Sache und/oder der Ankündigung des SVS bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige

Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle

einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung

jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt je nach Produkt zwischen 6 Monaten und zwei Jahren. Sie

beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des

Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der SVS kann im Rahmen des §

439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen

Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim

zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer

mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der

SVS die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware

übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße

Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate

seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang

mangelhaft war. Anderenfalls steht es dem SVS frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei

Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung

10.1 Der SVS und sein Vertragspartner (Lieferant) haften in Fällen positiver Forderungsverletzung,

Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus

sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an

Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von

vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle

eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet der SVS im gesetzlichen Umfang. Lediglich

bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des SVS begrenzt auf den

typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug

hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Im Falle von Datenverlusten haftet der SVS sowie der Lieferant nur, wenn der Kunde die

Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit

Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

10.3 Der Umfang einer Haftung des SVS sowie des Lieferanten nach dem Produkthaftungsgesetz

bleibt unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang des SVS,

seiner Geschäftsleitung und seiner Mitarbeiter sowie des Lieferanten wieder. Eine weitergehende

Haftung wird ausgeschlossen.

11. Rechtswahl

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen SVS dem Lieferanten und Kunden sowie auf die jeweiligen

Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNÜbereinkommens

über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist

ausgeschlossen.

11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in

dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen

Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden

zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des

Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes

vorgenommen hat.

12. Verschiedenes

12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die

Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Erfüllungsort für Zahlungen sowie Lieferungen ist der des Lieferanten.

(St. Georgen im Schwarzwald)

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein

oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen

nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen

Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der

unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem

Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt,

soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand in

Abstimmung mit dem Lieferant nach Wahl des SVS, sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des

Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.