S T A R T P A S S

Startrecht

Weshalb und wann brauche ich einen Startpass…

Warum ist ein Startpass erforderlich?

Der Startpass ist der offizielle amtliche Nachweis, dass der Wettkämpfer bei einem Verein als Mitglied Versicherungsschutz besitzt.

Wer braucht einen Startpass?

Jeder Athlet, der an einem offiziellen Wettkampf teilnimmt, der nach DWO durchgeführt wird, benötigt einen Startpass.

Siehe dazu auch DWO 2004:

D203.2 Um an einem nationalen Skiwettbewerb teilnehmen zu können, muss ein Wettkämpfer im Besitz eines Startpasses sein, der von seinem Landesverband (LSV) ausgestellt worden ist.

Das Startrecht beginnt ab Ausstellungsdatum auf dem Startausweis. Eine zusätzliche Kennzeichnung wie z.B. Jahresmarke ist nicht mehr erforderlich.


Ausstellung

Die Ausstellung erfolgt gegen Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragformulars, das vom Verein unterzeichnet und gestempelt sein muss.

Jeder Antrag muss vom Rennläufer unterschrieben werden. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten.

Die Ausstellungsgebühr beträgt 5,50 EUR.

FIS-Athletenerklärung

Die Athletenerklärung ist Voraussetzung für den Erhalt einer FIS-Code-Nummer. Nur mit dieser ist eine Teilnahme an internationalen Wettbewerben möglich.

 


Downloads

Startpassantrag.pdf

221 K

FIS-Athletenerklaerung.pdf

30 K

startrecht.pdf

107 K

11/13/08

Startpasslisten - diverse Sortierungen

Paesse_Name_Juli_2010.pdf

409 K

Paesse_PassNr_Juli_2010.pdf

403 K

Paesse_Verein_Juli_2010.pdf

398 K

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